Weiter nach Dürr:
Selbst "wenn sich ein Wolf in ein Heiligtum verirrt hatte", wurde er dort als "VARGR I VEUM",
- ALS "WÜRGER IM TEMPEL" gehetzt, - und "DIE LETZTE ZEIT VON RAGNARÖK", - IN DER
"ALLE ORDNUNG AUS DEN FUGEN GERIET UNS WO SICH DAS UNTERSTE NACH OBEN KEHRTE",
- wurde in der "VOLUSPA", - "WOLFSZEIT" / "VARGOLD" genannt. -
Der "FRIEDLOSE MENSCH", der als "TOTER" angesehen wurde, "DER VERBANNTE",
der "WEALDGENGA", - hiess auch noch bei den sächsischen Franken und bei den Goten
"VARGR" / "WÜRGER" oder "WOLF", und sein "WOLFSKOPF", angelsächsisch WULFES HEAFOD",
- war im Lande ausgeschrieben ...
Rowling: Im alten Island wurde "DIE SCHWERE ACHT" "SKOGGANGR" / "WALDGANG" genannt. -
Kuhn: Wer jemanden "an die Ehre ging", - wurde "VAGR" genannt. -
Der Viehräuber, der oft schlimmer bestraft wurde als der Totschläger, hiess auf Island
"GORVARGR"/ "VIEHWOLF". -
Gronbech: In den HEXENPROZESSEN DER ALPLÄNDER tauchen immer wieder
"WOLFSBANNER" auf, - "DIE AUF WÖLFEN REITEN, UND DAS VIEH DER NACHBARN
ZERREISSEN". -
(Anm.: Wie gross waren die Wölfe zu dieser Zeit ?)
Nur an demjenigen durfte man die Todesstrafe vollstrecken; der zuvor für "FRIEDLOS"
erklärt, und "aus der Gemeinde ausgestossen wurde", - ein Akt, dessen Bedeutsamkeit
für die Seele eines Menschen wir heute kaum noch nachempfinden können...
Überdies hat es den Anschein, dass in grauer Vorzeit nur derjenige töten durfte,
der ebenfalls "kurz aus den Verband der Lebenden ausgetreten" und ein "Toter" geworden
war, - eine Tatsache, die vielleicht in der mittelalterlichen "Unehrlichkeitsklausel" des
Henkers und Scharfrichters noch von fern nachklingt. -
Ähnliches galt indessen mglw. auch für den archaischen Krieger. -
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